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Individuelle Förderung

Die Grundschule in NRW erfüllt nach dem Schulgesetz ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag, indem sie

 

  1. alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend fördert,
  2. grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so vermittelt, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler angepasst sind,
  3. durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinführt und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn schafft,
  4. die Lernfreude der Schüler erhält und weiter fördert

 


Deshalb bietet die Borgholzschule sehr bewegliche und immer auf die Situation der jeweiligen Schülergruppe angepasste Förderkonzepte:
 

  • stundenplanmäßiger Förderunterricht für alle Kinder
     
  • LRS- Förderunterricht für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen
      
  • Lesementoren des Vereins "Mentor" unterstützen den Leselernprozess einzelner Kinder (individuell in Einzelbetreuung  im Anschluss an der Unterricht)